
Glyphosat-Genehmigung
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband befürchtet Wettbewerbsnachteile, sollte Deutschland auf EU-Ebene für ein Glyphosatverbot stimmen. Hintergrund ist die Abstimmung im Berufungsausschuss morgen (Mi., 15.11.), der aus Vertretern der EU-Länder besteht.
Veröffentlicht: Dienstag, 14.11.2023 13:18
Der Berufungsausschuss ist am Zug, nachdem im EU-Fachausschuss keine Mehrheit für eine weitere Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Glyphosat über zehn Jahre zustande gekommen war. Dass Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir dort am 13. Oktober dagegen gestimmt hat und, dass die Bundesregierung vorhat, Glyphosat - besser bekannt als „Roundup“ - zum Jahreswechsel die Genehmigung zu entziehen, wertet der WLV als "Alleingang" Deutschlands. Pflanzenschutzmittel seien für eine sichere Lebensmittelgewinnung unerlässlich. Der WLV verfolgt mehrere Argumentationslinien pro Laufzeitverlängerung:
"Keine Gesundheitsgefahren"
Zum einen beruft der Verband sich auf Studien, nach denen von Glyphosat keine Gesundheitsgefahren ausgehen. Glyphosatgegnerinnen und -gegner sagen dagegen, in den Studien gebe es Datenlücken. Die Diskussion, ob Glyphosat umweltschädlich oder gar krebserregend ist, wird von Pro- und Kontra-Seite seit Jahren mit unterschiedlichsten Argumenten und Bezügen auf verschiedene Studien geführt.
"Nahrungsmittelsicherheit nur mit Pflanzenschutzmitteln"
Zum anderen bringt der WLV die Notwendigkeit einer weltweiten Versorgung mit Nahrungsmitteln ins Spiel: Sichere und qualitativ hochwertige Ernten seien ohne den Einsatz biologischer wie chemischer Pflanzenschutzmittel kaum möglich. Deutschland habe da „eine globale Mitverantwortung“.
"Wettbewerbsnachteile ohne Glyphosat"
Und schließlich bringt der WLV das Argument der Wettbewerbsnachteile. Ein Ende des Glyphosat-Einsatzes bedeute das Ende der Direktsaat und somit das Ende der pfluglosen Bodenbearbeitung, die wichtig für Bodenleben, Humus und Erosionsschutz sei.
Alleingang gab es 2017
Die letzte Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat ist 2017 nur durch einen Alleingang des damaligen Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt (CSU) möglich geworden: Schmidt stimmte gegen die Linie der Bundesregierung für die Verlängerung, statt sich, wie in Berlin beschlossen, zu enthalten. Ohne Schmidts „Ja“ hätte es die notwendige Mehrheit damals nicht gegeben.