
Gesetz verbietet Leiharbeit in Schlachtbetrieben
Eine gute Nachricht für Leiharbeiter in den Schlachthöfen in der Region und alle, die mit ihnen mitgefiebert haben. Das Verbot zur Leiharbeit ist gestern (16.12.2020) durch den Bundestag gegangen. Das war höchste Zeit, denn es gilt schon ab Januar 2021.
Veröffentlicht: Donnerstag, 17.12.2020 04:35
Sie kommen oft aus Osteuropa und arbeiten in Deutschland z.B. in Schlachtbetrieben. Bisher hatten sie als Leiharbeiter nicht viele Rechte. Ab dem nächsten Jahr bekommen diese Menschen ein Gesicht, durch ein Gesetz, das der Bundestag gestern verabschiedet hat.
Im Frühjahr wurde es angekündigt nach den ersten Coronausbrüchen in Fleischbetrieben, beispielsweise bei Westfleisch in Coesfeld. Dann gab es Streit in der Großen Koalition und nun gilt es ab Januar 2021. Das neue Gesetz sieht vor, dass Menschen, die in der Fleischindustrie arbeiten, eine Festanstellung bekommen - zumindest wenn sie in Schlachtung oder Zerlegung arbeiten. Bisher hatten die Arbeiter oft ein Leiharbeiter-Verhältnis mit wenigen Rechten und niedrigen Löhnen. Das ist ab Januar 2021 durch das Gesetz verboten. Es untersagt Leiharbeit in Schlachtbetrieben. Pfarrer Peter Kossen aus Lengerich setzt sich seit Jahren für die Rechte von Leiharbeitern aus Osteuropa ein. Er findet diesen Schritt richtig.
Große Betriebe wie Tönnies oder Westfleisch haben schon damit begonnen Festanstellungen zu verteilen. Damit bekommen die bisherigen Leiharbeiter mehr Anerkennung und Rechtssicherheit. Bei dem Gesetz vergessen wurden etwa die Reinigungskräfte in Schlachtbetrieben, sagt Kossen. Sie arbeiten oft weiter in Leiharbeit. Außerdem bemängeln Experten die Kontrollierbarkeit in den Betrieben.