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Gericht weißt Klage zu Kindergartenfinanzierung ab
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat die Klage der Diakonie Wuppertal zurückgewiesen, in der sie mehr Geld gefordert hatte. Die Diakonie habe sämtliche Zuschüsse erhalten, die im NRW-Kinderbildungsgesetz festgelegt sind.
Veröffentlicht: Dienstag, 12.01.2021 15:42
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Danach stehen kirchlichen Trägern 88 Prozent der vom Land gezahlten Pauschalen für jedes aufgenommene Kind zu. Ein Anspruch auf volle Finanzierung bestehe nicht.
Das Gericht ließ keine Berufung zu. Dagegen ist eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
Die Diakonie gab an, dass der Betrieb der Einrichtung zuletzt nur noch mit Hilfe einer städtischen Sonderzahlung weitergegangen ist. Vertreter der Stadt Wuppertal bestätigten die Zahlung.
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