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Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zeigt, dass die Akzeptanz für bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen bröckelt. Ein Mann aus Detmold war gegen die nächtliche Ausgangssperre im Kreis Lippe zunächst vor das Verwaltungsgericht Minden gezogen. Jetzt geht er in die nächste Instanz. Die Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis sechs Uhr.
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