
Die Geflügelpest hat Ostercappeln erreicht, und der Landkreis Osnabrück greift sofort durch. Am Samstag (06.12.) sind die betroffenen Tiere getötet worden, um die Seuche einzudämmen. Gleichzeitig richtete der Landkreis eine Sperrzone ein, die sich über acht Gemeinden und die Stadt Osnabrück erstreckt.
Sperrzone schützt Geflügelhaltende
Die Sperrzone teilt sich in eine Schutzzone (drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (zehn Kilometer Radius) auf. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können auf einer interaktiven Karte prüfen, ob ihre Adressen in der Sperrzone liegen.
Strenge Maßnahmen für Geflügelhalter
Der Landkreis fordert alle mit Geflügelhaltung auf, ihre Tiere zu schützen und die Vorschriften einzuhalten:
- Stallpflicht: Halter müssen ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Schutzvorrichtungen unterbringen. Diese müssen Wildvögel fernhalten.
- Meldepflicht: Wer vermehrte Krankheits- oder Todesfälle im Bestand bemerkt, muss dies sofort dem Veterinärdienst melden.
- Transportbeschränkungen: Der Transport von Vögeln, Eiern, Fleisch, Mist, Einstreu und Federn ist nur unter strengen Auflagen erlaubt.
- Schutz von Futter und Einstreu: Geflügelhalter müssen sicherstellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- und Einstreulagern haben.
Ziel: Die Ausbreitung stoppen
Wildvögel verbreiten die Geflügelpest besonders schnell. Deshalb setzt der Landkreis auf konsequente Maßnahmen, um die Seuche einzudämmen und Geflügelbestände zu schützen. Geflügelhalter spielen dabei eine entscheidende Rolle: Ihr verantwortungsvolles Handeln schützt nicht nur ihre Tiere, sondern auch die gesamte Region.
Der Kreis Steinfurt hat Geflügelhalterinnen und -halter schon letzte Woche aufgefordert, sich auf eine mögliche Stallpflicht einzustellen.