
Durch den Ausbruch der Geflügelpest in Münster kommt es auch im Kreis Steinfurt zu Einschränkungen. Teile von Greven und Ladbergen liegen im Beobachtungsgebiet. In diesem Gebiet dürfen weder Vögel noch Geflügelfleisch oder Eier in eine Geflügelhaltung hinein- oder aus einer Geflügelhaltung herausgebracht werden. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Kreisveterinäramtes möglich.
Geflügelpest ist meldepflichtig
Geflügelhalter:innen im Beobachtungsgebiet sind verpflichtet, dem Kreisveterinäramt aktuelle Standorte, die Zahl der Tiere und verendete Tiere sofort mitzuteilen. In Geflügelställen ist Schutzkleidung zu tragen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen sind verboten. Das Kreisveterinäramt erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass seit Samstag im gesamten Kreisgebiet die Stallpflicht gilt.