Anzeige
Bedrohlich wirkendes Schwarz-weiß-Bild eines Steinkreuzes vor wolkigem Himmel von unten aufgenommen.
© pxhere.com
Kirchengericht Augsburg spricht den ehemaligen Dompropst von Münster vom Missbrauchsvorwurf frei.
Teilen:

Freispruch für Dompropst

Kirchengericht Augsburg spricht den ehemaligen Dompropst von Münster vom Missbrauchsvorwurf frei. Strafmaßnahmen wegen Amtsmissbrauchs. Bischof Genn nahm seinen Amtsverzicht an.

Veröffentlicht: Mittwoch, 03.12.2025 13:10

Anzeige

Kirchengericht spricht Freispruch aus und verhängt Strafmaßnahmen

Anzeige

Das Kirchengericht des Bistums Augsburg spricht den ehemaligen Dompropst von Münster vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs frei. Es stellt fest, dass keine Straftat in diesem Bereich vorliegt, und entlastet ihn in diesem Punkt vollständig. Gleichzeitig verhängt das Gericht Strafmaßnahmen, da der frühere Dompropst seine Amtsbefugnisse missbraucht habe. Er hatte einer ihm unterstellten Mitarbeiterin über seinen dienstlichen E-Mail-Account unangemessene private Nachrichten geschickt und damit seine Kompetenzen überschritten.

Das Gericht schützt die betroffene Person durch ein räumlich begrenztes Aufenthaltsverbot und untersagt dem ehemaligen Dompropst für fünf Jahre, Leitungsaufgaben oder Ämter zu übernehmen, die mit einer Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitenden verbunden sind. Weitere Auflagen spricht das Gericht nicht aus.

Anzeige

Durch Bischof Genn beurlaubt

Anzeige

Der frühere Bischof von Münster, Felix Genn, hatte den damaligen Dompropst schon im Juni 2022 beurlaubt, nachdem Vorwürfe über grenzüberschreitendes und unangemessenes Verhalten laut geworden waren. Im September 2022 verzichtete der Dompropst auf alle Ämter, nachdem ihm zusätzlich die unbefugte Weitergabe vertraulicher Unterlagen vorgeworfen worden war. Genn nahm diesen Verzicht an und beendete damit die Amtszeit des Dompropstes. In einem kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren bestrafte die Kirche den ehemaligen Dompropst 2023 wegen Geheimnisverrats in vier Fällen.

In der Missbrauchs-Sache sahen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden keinen Anfangsverdacht und eröffneten kein Ermittlungsverfahren. Das Kirchengericht des Bistums Augsburg schließt das kirchliche Strafverfahren nun mit dem Freispruch vom Missbrauchsvorwurf und den genannten Strafmaßnahmen ab. Ab Januar übernimmt der ehemalige Dompropst eine Tätigkeit als Pastor ohne Leitungsfunktion in der Pfarrei St. Marien in Friesoythe. Das hat die Personalkonferenz des Bistums Münster entschieden. Der ehemalige Dompropst war seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels tätig, das unter anderem für die Feier der Gottesdienste im St.-Paulus-Dom und die Wahl des Bischofs zuständig ist. Seit 2010 leitete er zudem das Münsteraner Kirchengericht. Zuvor war er als Propst in Vechta und als Pfarrer in Dinklage tätig. Zum Priester wurde er 1991 geweiht.

Anzeige
Anzeige
Anzeige