
Feuerwerksverkauf ab morgen
Morgen (Do., 28.12.) gibt es wieder offiziell Feuerwerk zu kaufen. Fontänen, Böller und Raketen üben auf Viele nach wie vor eine hohe Anziehungskraft aus, ungeachtet der Diskussionen über Gefahren oder Auswirkungen auf Haustiere und Umwelt.
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.12.2023 12:23
Der offizielle Verkauf wird bis zum Ende am Samstag durch geschultes Personal der Bezirksregierung kontrolliert.
Dabei geht es vor allem um die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher – und natürlich der Verkaufsteams. Von illegalem Feuerwerk oder Produkten aus dubiosen Online-Quellen raten Fachleute dringend ab: keine Qualitätskontrolle, keine Sicherheitsstandards, unerwartetes und unkontrollierbares Verhalten und im schlimmsten Falle Lebensgefahr durch Kracher, die wegen ihres hohen Sprengstoffanteils eher schon Kriegsmunition sind.
Worauf zu achten ist
Die Hinweise zu legalem Feuerwerk sind eindeutig. Ein Auszug aus der offiziellen Mitteilung der Bezirksregierung:
„Nur legales Feuerwerk sollte gekauft und angezündet werden. Es erkennt man an der neuen CE-Kennzeichnung mit einer Registriernummer. Produkte, die mit der alten BAM-Nummer gekennzeichnet sind, dürfen nicht mehr vertrieben werden. Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, das „schwarz“ auf der Straße oder auf Flohmärkten angeboten wird, können nach dem Sprengstoffgesetz als Straftat geahndet werden.
In Deutschland geprüftes Feuerwerk wird wie folgt eingeteilt:
Kategorie F1 (CE 0589 und 0589-F1-xxxx),
Kategorie F2 (CE 0589 und 0589-F2-xxxx).
Dabei steht die Prüfstellennummer 0589 für die BAM, und xxxx ist eine Produktnummer. Im EU-Ausland geprüfte Feuerwerkskörper haben eine andere Behördennummer. Feuerwerksartikel der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen über 12 Jahre verkauft und von diesen auch abgebrannt werden.
Pyrotechnik-Artikel der Kategorie F2 – dazu zählen beispielsweise komplette Sortimente sowie Raketen und Böller – dürfen auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden! Erwachsene dürfen diese Artikel ebenfalls nicht an Jugendliche und Eltern nicht an ihre minderjährigen Kinder weitergeben. Übrigens: Pyrotechnik der Kategorie P1 für technische Zwecke dürfen zu Silvester nicht verkauft und abgebrannt werden, da diese nur zweckgebunden zum Beispiel als Airbag im PKW oder als Seenotsignalleuchtkugeln zu verwenden sind.“
Zweite Gefahr lauert nicht im Feuerwerk selbst sondern im Umgang damit
Die zweite Gefahr lauert nicht im Feuerwerk selbst sondern im Umgang damit – sprich: Ob es in der Silvesternacht Spaß oder Verletzte gibt, liegt in der Hand der handelnden Personen. Oft setzt das halt nur voraus, dass man sich – VORHER – Zeit nimmt und sich damit beschäftigt, also im Hellen, nüchtern und ohne Ablenkung in einer ausgelassen feiernden Gruppe.
Auch hier Hinweise von offizieller Stelle:
„Wenn das legale Feuerwerk gekauft ist, hier noch ein paar Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:
• Vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise lesen und beachten
• Sich nach dem Zünden von Raketen, Böllern und Fontänen schnell entfernen
• Bei Raketen auf sichere „Abschussrampen“ achten: schwere Sektflaschen oder am besten Flaschen in einem Flaschenkasten
• Raketen, Fontänen niemals unter Bäumen oder Laternen zünden
• Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser übergießen
• Nicht mit Feuerwerkskörpern basteln, sie sind eine häufige Unfallursache
• Fenster und Türen zur Sicherheit geschlossen halten.“
Feuerwerks-Fans haben es selbst in der Hand
Dass vielen all das nach wie vor ziemlich egal ist, erlebt das Personal in den Notaufnahmen der Krankenhäuser, wenn, wie in jedem Jahr, in der Silvesternacht Verletzte eingeliefert werden. In der Uniklinik Münster, beispielsweise, gab es vor einem Jahr gab es nach der Feuerwerks-Zwangspause unter Corona wieder deutlich mehr Patientinnen und Patienten mit Augenverletzungen. Abgesehen davon, dass selbst leichte Augenverletzungen schon extrem schmerzhaft sind, weil in der Hornhaut die meisten Nerven sitzen, droht durch den Druck starker Explosionen in Augennähe der Verlust der Sehkraft oder sogar des Auges. Ärztinnen und Ärzte waren vor den Folgen unkontrollierter Explosionen der „Polen-Böller“: Nicht nur Augenverletzungen drohen, sondern schwerste Handverletzungen, die im schlimmsten Fall bis zur Amputation führen.
Wenn Alkohol im Spiel ist...
„Ich möchte hier nicht mit erhobenem Zeigefinger mahnen, denn auch ich schaue mir ein Feuerwerk natürlich gerne an und habe selbst jahrelang auch welches gekauft, sagt Dr. Sebastian Dierse, Assistenzarzt in der UKM-Augenklinik. Seit er dort arbeitet, habe sich seine Einstellung dazu verändert: Diese kauft kein Feuerwerk mehr und rührt es auch nicht mehr an. Gegen Feuerwerkskörper in der Hand von Profis sei nichts einzuwenden. Nur leider seien an Silvester viele unvorsichtig, da spiele auch das ein oder andere Glas Alkohol eine erhebliche Rolle – und der verringere nun mal die eigene Urteilskraft und erhöhe nachweislich die Risikobereitschaft.
Eine Frage des Rücksichtnahme
Wirklich tragisch wird es, wenn Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen werden und Verletzungen zu lebenslangen Beeinträchtigungen führen. Unabhängig davon ist Feuerwerk einfach nicht für jeden oder jede etwas und da ist Rücksicht geboten, auch mit Blick auf viele Geflüchtete oder sehr alte Meschen hier bei uns, für die die Knallerei ungute Erinnerungen wachruft oder sogar Traumata verschlimmert. Auch deswegen nimmt zum Jahreswechsel die Diskussion über Sinn und Unsinn von Silvester-Feuerwerk zu.
Die Stadt Ochtrup, beispielsweise, appelliert in diesem Zusammenhang an Feuerwerks-Fans, besonnen damit umzugehen.
„Feiern Sie ausgiebig, aber halten Sie sich mit dem Zünden von Böllern und Raketen zurück und starten Sie so ins neue Jahr mit einem bewussten Beitrag für Mensch, Tier und Umwelt!“ lautet der Appell der Stadt Ochtrup zum Silvesterfest.