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Ferienjobs
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Ferienjobs

Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler erst ab 15 Jahren zulässig sind. Darunter wäre es verbotene Kinderarbeit.

Veröffentlicht: Donnerstag, 11.07.2024 15:40

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Maximal 20 Tage à acht Stunden sind maximal zulässig, heißt es in einer Mitteilung. Ausnahmen gibt es bei Taschengeldjobs ab 13 Jahren, zum Beispiel beim Zeitungen Austragen oder bei der Erntehilfe – dann allerdings nur zwei Stunden täglich.

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Viele Vorteile – wenn man die Regeln beachtet

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Babysitting, Arbeiten im Einzelhandel, der Fabrik, in der Gastronomie oder im Garten- und Landschaftsbereich – viele Schülerinnen und Schüler suchen sich in den Ferien einen Job, um ihr Taschengeld aufzubessern. Gleichzeitig lernen sie den Arbeitsalltag kennen und sammeln Erfahrungen für das spätere Berufsleben.

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Alles genau geregelt

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Bei all den Vorteilen, die das hat, gibt es einiges zu beachten, denn der Jugendarbeitsschutz hat strenge Regeln, denn grundsätzlich dienen die Ferien in erster Linie der Erholung. Darum sind mehr als acht Stunden täglich nicht erlaubt, irgendwann zwischen 6 Uhr und 20 Uhr. Jugendliche haben auch besondere Pausenzeiten: Bei 4,5- 6 Stunden täglich gibt es eine 30-minütige Pause und bei mehr als 6 Stunden sind es 60 Minuten.

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Nachtarbeit nur in Ausnahmen

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Nachts zwischen 20 und 6 Uhr zu arbeiten ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich tabu. Für bestimmte Branchen und Einrichtungen gibt es allerdings Ausnahmen, zum Beispiel in der Gastronomie, im Krankenhaus oder in der Landwirtschaft.

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