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Emsdetten und Lotte entsiegeln
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Emsdetten und Lotte entsiegeln

Emsdetten und Lotte rufen zur Teilnahme am Entsiegelungswettbewerb auf. Wer bis Ende Oktober versiegelte Flächen begrünt, hat die Chance auf Fördergeld.

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Emsdetten und Lotte nehmen am bundesweiten Entsiegelungswettbewerb teil, um versiegelte Flächen zurück zu bauen und zu begrünen. Der Wettbewerb läuft bis zum 31. Oktober und bietet monatliche Auszeichnungen und eine Prämierung im November. Emsdetten fördert Entsiegelungsmaßnahmen mit 50 Euro pro Quadratmeter. Interessierte melden ihre Projekte online unter www.abpflastern.de an.

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Mitmachen und Flächen entsiegeln

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Bis Ende Oktober 2025 wird die Stadt oder Gemeinde in Deutschland gesucht, die am meisten entsiegelt. In Kooperation mit dem Kreis Steinfurt ruft auch die Stadt Emsdetten zur Teilnahme am Entsiegelungswettbewerb „Abpflastern“ auf. Privatpersonen, Vereine, Nachbarschaften oder Schulen beteiligen sich mit eigenen Entsiegelungsmaßnahmen. Versiegelte Flächen stellen Städte und Gemeinden zunehmend vor Herausforderungen, insbesondere im Zuge des Klimawandels. Asphaltierte Schulhöfe, betonierte Parkplätze und gepflasterte Wege verhindern die natürliche Versickerung von Regenwasser, heizen sich im Sommer stark auf und bieten Pflanzen und Tieren keinen Lebensraum. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat sich die Stadt Emsdetten für die Teilnahme am Wettbewerb entschieden. Das Aufbrechen und Begrünen versiegelter Flächen schwächt die Auswirkungen von Hitzewellen und Starkniederschlägen ab, die im Zuge des Klimawandels immer häufiger und extremer auftreten.

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Förderung und Teilnahmebedingungen

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Wer Asphalt- oder Pflasterflächen entsiegeln möchte, hat die Möglichkeit, sich eine proKLIMA-Förderung zu sichern. Die Stadt Emsdetten fördert Entsiegelungsmaßnahmen mit 50 Euro pro Quadratmeter. Der Antrag ist online im ServicePortal der Stadt Emsdetten möglich. Für den Rückbau von Schottergärten gibt es kein Fördergeld, weil die Anlage eines solchen unbegrünten und abgedichteten Bereiches laut Landesbauordnung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Weitere Informationen zum bundesweiten Wettbewerb sowie Veranstaltungstermine rund um das Thema „Pflegeleichte (Vor-)Gartengestaltung“ finden Interessierte gibt es hier.

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