
Der Schlagabtausch um die elektronische Fußfessel für einen verurteilten Mörder aus Münster geht weiter. Die Polizei weist Vorwürfe zurück, dem Amtsgericht Münster eine alte Adresse des 55-Jährigen genannt zu haben. Als der Mann zu einem Gerichtstermin nicht erschien, hieß es zunächst, er sei untergetaucht, bis feststand, dass die Vorladung ihn nicht erreicht hatte.
Münsteraner schien untergetaucht
Sein Rechtsanwalt sagte, er wohne jetzt bei seiner Lebensgefährtin. Dazu die Polizei: Der polizeiliche Antrag habe sowohl die Anschrift enthalten, an der der Mann nach wie vor amtlich gemeldet sei, als auch die Anschrift seiner Lebensgefährtin, wo er nicht gemeldet sei. Darüber hinaus habe man von einem weiteren möglichen Aufenthaltsort in einer Kleingartenanlage in Münster gewusst. Nach dem geplatzten Anhörungstermin sei die Polizei mehrfach an allen drei Adressen gewesen, ohne den 55-Jährigern anzutreffen. Auf den Hinweis der Polizei auf ein Namensschild des Gesuchten bei seiner Lebensgefährtin habe das Gericht die Vorladung dorthin geschickt und den Mann erreicht.
Polizei fordert elektronische Fußfessel, bis Urteil rechtskräftig ist
Das Landgericht Dortmund hat den Münsteraner vor kurzem wegen Mordes an einer Schülerin vor mehr als 27 Jahren verurteilt. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, weil sein Anwalt dagegen in Revision gegangen ist. Der Münsteraner bleibt bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens auf freiem Fuß. Nach dem Willen der Polizei hat er eine elektronische Fußfessel zu tragen, damit er auffindbar bleibt.