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Im Streit um eine misslungene Elchjagd bekommt ein Jäger aus dem Kreis Steinfurt wohl kein Geld zurück. Der Mann fordert vom Jagdreise-Veranstalter 1.500. Den versprochenen kapitalen Elch habe er in Weißrussland nicht geschossen. Er hab nur auf einen kleineren gezielt aber nicht getroffen. Stimmt nicht, sagt der Veranstalter: der Elch sei angeschossen gefunden worden und verendet. Als er dem Jäger eine Trophäe zuschickte, nahm der sie nicht an. Das sei nicht "sein" Elch. Das Amtsgericht Mönchengladbach gibt seiner Klage keine Aussicht auf Erfolg. Die Vertragsbedingungen für die Jagd-Reise seien eindeutig.
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