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Ein Mann zieht Geld aus einem Portemmonaie und ein Rettungswagen fährt durch eine Stadt.
© RADIO RST
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Einigung bei Rettungsdienstgebühren

Im Streit um die Rettungsdienstgebühren gibt es im Kreis Steinfurt eine Einigung. Die Menschen bekommen nach einem Rettungsdiensteinsatz keine Gebührenbescheide.

Veröffentlicht: Montag, 15.06.2026 07:11

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Der Kreis Steinfurt und die gesetzlichen Krankenkassen haben ihren Streit beendet. Beide Seiten wollen die Finanzierung des Rettungsdienstes neu ordnen. Damit sind zusätzliche Kosten für Bürger erst einmal vom Tisch.

Besonders wichtig ist: Der Kreis verschickt keine angekündigten Gebührenbescheide an Patientinnen und Patienten. Das ist für viele Menschen eine große Entlastung. Wer in einer Notsituation die 112 wählt, soll nicht aus Angst vor einer Rechnung zögern.

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Streitpunkt Fehlfahrten

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Im Mittelpunkt stand die Frage, wer sogenannte Fehlfahrten bezahlt. Gemeint sind Einsätze, bei denen der Rettungsdienst zwar anrückt, aber kein Transport ins Krankenhaus stattfindet. Nach der Einigung berechnet der Kreis seine Gebührensatzung neu. Grundlage ist eine Quotenregelung zur Kostenverteilung.

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Wie es jetzt weitergeht

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Die Einigung ist noch nicht ganz abgeschlossen. Der Kreistag im Kreis Steinfurt muss noch zustimmen. Danach setzen Kreis und Krankenkassen ihre Gespräche fort. Ziel ist eine dauerhafte und klare Lösung für die Rettungsdienstgebühren. Die Einigung und die neue Berechnung der Gebührensatzung werden vom Kreis Steinfurt und von Kassen-Vertretern bestätigt. Auch das Thema Fehlfahrten spielt dabei eine zentrale Rolle. 

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