Anzeige
RADIO RST Frühstücksquiz
© RADIO RST
Teilen:

Das RADIO RST-Frühstücksquiz

Sören und Kathleen spielen mit dir um 5 Weber-Grills.

Veröffentlicht: Mittwoch, 20.03.2019 07:24

Anzeige

Sören und Kathleen spielen mit dir um 5 Weber-Grills.

Und so macht ihr mit: Sören und Kathleen spielen mit euch morgens um 7 nach 7. Sie stellen euch 7 Fragen in 7 x 7 Sekunden. Wenn ihr es schafft die Fragen zu beantworten, gewinnt ihr einen Weber-Grill im Wert von 500 Euro. Wenn ihr es nicht schafft, hat der nächste Kandidat am nächsten Spieltag die Chance, zwei Weber-Grills zu gewinnen. Verliert der zweite Kandidat auch, spielt der dritte Kandidat um drei Grills usw.

Los geht es ab dem 01.04. immer morgens bei Sören und Kathleen von 6 bis 10 beim RADIO RST-Frühstücksquiz.

Anzeige

Und so meldet ihr euch an

Anzeige
Anzeige

Unsere Teilnahmebedingungen

Anzeige


1.   Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem von RADIO RST veranstalteten Gewinnspiel „Das RADIO RST-FRÜHSTÜCKS-QUIZ“ erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

 

2.   Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Steinfurt e.V. und der Lokalradio Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.

 

3.   Aktionszeitraum

Die Aktion findet vom 01.04. bis zum 12.04.2019 im Programm von RADIO RST statt. Dabei gibt es vom 01.04. bis 05.04.2019 dienstags und donnerstags sowie vom 08.04. bis 12.04.2019 dienstags, donnerstags und freitags jeweils eine Gewinnspielrunde um 7 nach 7 Uhr. An Feiertagen und an Wochenenden findet das Spiel nicht statt.

 

4.   Spielablauf

Die RADIO RST-Moderatoren Sören und Kathleen suchen Menschen aus der RADIO RST-Region, die am Quiz teilnehmen möchten. Die Hörer bewerben sich online für eine Teilnahme. Aus allen Bewerbern werden die Kandidaten für die Spielrunden ausgelost. Die Kandidaten müssen dann sieben Fragen innerhalb von 49 Sekunden beantworten.

Ausgespielt wird pro Spielrunde und sieben richtigen Antworten im vorgegebenen Zeitraum ein neuer Weber-Grill. Der Grill wird aufgebaut ausgeliefert.

Die Spielteilnahme ist unentgeltlich. Für die Kommunikation mit RADIO RST per E-Mail, Internet, Telefon oder Post fallen ggfs. Kosten für Onlinedienste, Telefonanbieter- oder Postentgelte an.

Die Gewinner verpflichten sich, gegebenenfalls in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto- und Videoaufnahmen zur Verfügung zu stehen.Mit der Spielteilnahme an der Aktion erklären alle Teilnehmer ihr Einverständnis zur Aufzeichnung der ggf. mit ihnen geführten Telefonate / Reportagen und zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung und der Nennung ihrer Namen im Programm von RADIO RST. Dabei sind die Teilnehmer auch mit einer eventuellen Nutzung zu Eigenwerbezwecken von RADIO RST einverstanden. Außerdem erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis damit, dass Name und Bildmaterial unter www.radiorst.de sowie auf Social Media-Seiten des Senders veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnehmer treten alle Rechte an der Veröffentlichung ihrer Beiträge im Zusammenhang mit der Aktion an RADIO RST ab.

 

5.   Ausschluss von Teilnehmern

RADIO RST behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ohne Angaben von Gründen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. RADIO RST kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Programm von RADIO RST (Gewinnergespräch mit den Moderatoren) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

 

6.   Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Stellt RADIO RST nachträglich fest, dass Teilnehmer einen im Sinne von Ziffer 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht haben bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziffer 2 waren, kann RADIO RST diese von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

 

7.   Abbruch der Aktion

RADIO RST behält sich vor, die Aktion jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls die Aktion aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen RADIO RST zu.

 

8.   Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

9.   Haftungsausschluss

RADIO RST haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und/oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, RADIO RST bzw. deren Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

 

10. Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen

Weichen mündliche Angaben im Programm von RADIO RST (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Teilnahmebedingungen.

 

11. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechend gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

Verwendete Sammelbegriffe wie Mitarbeiter, Teilnehmer, Gewinner, Sieger, Hörer oder andere gelten für Frauen und Männer gleichermaßen und sind daher als geschlechtsneutral anzusehen. Die männliche Bezeichnungsform wurde ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit gewählt.

 

RADIO RST

12. März 2019  

Anzeige
Anzeige
Anzeige