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Das ändert sich am 1. April
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Das ändert sich am 1. April

Am 1. April treten mehrere Änderungen in Kraft, die Bürger in der RADIO RST-Region und in ganz Deutschland betreffen. Ein Überblick.

Veröffentlicht: Montag, 01.04.2019 04:10

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Pauschbetrag bei Umzug

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Der Pauschbetrag steigt. Das heißt, der aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, kann Umzugs-Ausgaben steuerlich geltend machen und bekommt mehr Geld erstattet. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt der Betrag ab sofort für Verheiratete bei 1622 EUR (vorher 1573 EUR) und für Ledige bei 811 EUR (vorher 787 EUR).


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Organspende

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Krankenhäuser bekommen mehr Geld, um sich besser um Organspenden kümmern zu können. In den Kliniken bekommen sogenannte Transplantationsbeauftragte mehr Kompetenzen und Freiräume. Vorgesehen sind mobile Ärzteteams, die Krankenhäusern ohne eigene Experten helfen, die Voraussetzungen für Organentnahmen festzustellen.

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Lebensmittel

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Die großen Supermarktketten starten heute eine einheitliche Kennzeichnung für Rinder- und Schweinefleisch und Geflügel. Auf den Packungen wird die "Haltungsform" in einem vierstufigen System aufgezeigt. Sie reicht vom gesetzlichen Standard bis zu höheren Standards mit jeweiligen Tierschutzanforderungen.

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Führerschein

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Der amtliche Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung wird geändert. 38 bestehende Fragen wurden überarbeitet, weitere 32 Fragen kommen neu hinzu. Darunter sind auch neue Video- und Bildfragen.


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Arbeitsmarkt

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Leih- und Zeitarbeiter in Westdeutschland bekommen einen höheren Mindestlohn. Dieser steigt von 9,47 EUR auf 9,79 EUR pro Stunde. Im Osten erhalten Arbeitnehmer in Leiharbeit seit dem 1. Januar 9,49 EUR. Ab dem 1. Oktober steigt der Mindestlohn auf 9,66 EUR an.

Beschäftigte bei Dienstleistern der Aus- und Weiterbildung bekommen ebenfalls mehr Geld. Der Mindestlohn liegt - je nach Qualifikation - bei 15,72 EUR oder 15,79 EUR pro Stunde.

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Bezahlung von Beamten

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Die 343.800 Beamten des Bundes bekommen mehr Geld. Die Erhöhung liegt bei 3,09 Prozent.


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