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Coronavirus-Quarantäne
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Coronavirus-Quarantäne

Coronavirus-Quarantäne: Verdienstausfall wird erstattet

Veröffentlicht: Mittwoch, 04.03.2020 11:10

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Wer wegen des Verdachts auf Coronavirus vorsorglich in Quarantäne kommt und somit nicht arbeiten geht, bekommt den Verdienstausfall erstattet. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weist darauf hin, dass in NRW dafür die beiden Landschaftsverbände zuständig sind, je nach Sitz der Arbeitsstätte.

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Quarantäne muss vom Gesundheitsamt verhängt sein.

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Voraussetzung ist, dass eine Behörde die Quarantäne angeordnet hat, beispielsweise das zuständige Gesundheitsamt. Der Arbeitgeber übernimmt für maximal sechs Wochen die Lohnfortzahlung und bekommt das Geld auf Antrag beim Landschaftsverband zurück. Ab Woche sieben bekommen die Betreoffenen das Geld direkt in Höhe des gesetzlichen Krankengeldes. Selbstständige stellen den Antrag direkt beim zuständigen Landschaftsverband. Anträge auf Entschädigung müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne gestellt werden. Beamte haben keinen Anspruch auf Erstattung eines Verdienstausfalls.

Weitere Informationen und Antragsformulare zum Download gibt es hier.

Telefonische Auskünfte erteilt der LWL unten den Telefonnummern 0251/591-8218; 591-8411 und 591-8136.

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