Coronavirus: Notbetreuung für Kinder im Kreis Steinfurt eingerichtet

Das Angebot richtet sich an Eltern aus den Bereichen Gesundheit (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieher/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen im Kinderschutz.

© pxhere.com

Die Landesregierung hat am Freitag, 13. März, beschlossen, alle Schulen und Angebote der Kindertagesbetreuung (Kindergärten, Kindertagespflege, Spielgruppen) ab Montag, 16. März, zu schließen.

Für viele Eltern, die berufstätig sind, stellt sich nun die Frage, wie die Betreuung der Kinder ab der kommenden Woche sichergestellt werden soll.

Für das Jugendamt des Kreises Steinfurt und die Stadtjugendämter Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine ist es unmöglich, für alle Eltern ein alternatives Angebot sicherzustellen. Die Eltern sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. Dies kann beispielsweise durch Personen aus dem Familienkreis, der Nachbarschaft oder auch aus dem Kreis der Arbeitskollegen erfolgen.

In besonderen Fällen wird für Kinder weiterhin eine Betreuung in einer Betreuungseinrichtung ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieher/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen im Kinderschutz.

Das Notfallbetreuungsangebot für die Kinder von Eltern dieser Berufsgruppen soll im Kreis Steinfurt im Laufe der Zeit je nach Bedarf gegebenenfalls in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) und bestimmten Einrichtungen gebündelt werden.

 

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen. Das Antragsformular steht auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt/jugendamt und den Internetseiten der Stadtjugendämter zum Download zur Verfügung.

 

Die Anträge sind per Mail an folgende Adressen zu senden:

Stadt Emsdetten: notbetreuung@emsdetten.de

Stadt Greven: notbetreuung@stadt-greven.de

Stadt Ibbenbüren: notbetreuung@ibbenbueren.de

Stadt Rheine: notbetreuung@rheine.de

Eltern in allen anderen Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt: notbetreuung@kreis-steinfurt.de

Weitere Meldungen