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Die Initiatoren hatten zuvor beantragt, das Bürgerbegehren zurückzunehmen. Es liege nicht mehr in der Kompetenz der Initiatoren, ob der vom Gesetz vorgesehene Bürgerentscheid stattfindet oder nicht, heißt es aus dem Innenministerium. Eine Rücknahme würde sich über den Willen der Bürger hinwegsetzen, die dafür unterschrieben haben.
Auch das Argument der Initiatoren, dass der Urnengang während der Pandemie ein hohes gesundheitliches Risiko mit sich bringen würde, zählt demnach nicht. Deshalb wird auf die Briefabstimmung zurückgegriffen.
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