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BSW klagt gegen das neue Kommunalwahlgesetz in Nordrhein-Westfalen
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BSW klagt gegen das neue Kommunalwahlgesetz in Nordrhein-Westfalen

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat beim nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof in Münster eine Klage gegen das Kommunalwahlgesetz eingereicht. Ein Sprecher bestätigte, dass die Partei gegen die neuen Regeln zur Sitzverteilung bei den kommenden Kommunalwahlen vorgeht. Die Neuregelung wurde im Sommer 2024 von den großen Parteien CDU, Grünen und SPD beschlossen und gilt bereits für die Wahlen im kommenden Jahr.

Veröffentlicht: Montag, 04.11.2024 12:37

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Die Gesetzesänderung betrifft insbesondere die Berechnung der Sitzverteilung in Städte- und Gemeinderäten, wenn Anteile gerundet werden. Die Änderungen haben das Ziel, bestimmte Aspekte der Mandatsvergabe zu vereinheitlichen, was jedoch bei kleineren Parteien auf starken Widerstand stößt. Nach Angaben des BSW führe die neue Berechnungsmethode dazu, dass kleinere Parteien bei der Verteilung der Sitze systematisch benachteiligt würden.

Das BSW sieht in dieser Änderung einen klaren Eingriff in die kommunale Demokratie und bezeichnet die Reform als verfassungswidrig. „Durch diese Regelung wird die Chancengleichheit für kleinere Parteien bei den Kommunalwahlen erheblich eingeschränkt. Das kann nicht im Sinne einer demokratischen Wahl sein“, erklärte der Sprecher des Bündnisses.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht steht mit seiner Klage gegen die Neuregelung nicht allein: Auch die Piratenpartei hat beim Verfassungsgerichtshof Klage eingereicht. Beide Parteien betrachten die Gesetzesänderung als Angriff auf die fairen und transparenten Wahlgrundsätze, die für demokratische Wahlen unverzichtbar seien. Vor allem kleine Parteien befürchten, dass die Änderungen ihre Vertretung in den Gremien stark einschränken würde.

Bislang steht noch nicht fest, wann der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung treffen wird. Sollte der Gerichtshof der Argumentation des BSW und der Piratenpartei folgen, könnte die Sitzverteilung im aktuellen Kommunalwahlgesetz für verfassungswidrig erklärt und möglicherweise zurückgenommen oder angepasst werden.

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