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Das geht schriftlich, per Fax, E-Mail oder persönlich beim Wahlamt des Wohnortes, telefonisch dagegen nicht. Deadline für die Abgabe der Wahlbriefe bei der Gemeinde ist am Wahltag (26. September) um 18.00 Uhr.
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Direkte Stimmabgabe auch jetzt schon möglich
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Im Wahlamt ist auch vorher schon eine sofortige Briefwahl vor Ort möglich. Mit einer Vollmacht gibt es die Briefwahlunterlagen dort auch für Dritte. Wer noch nichts bekommen hat und meint, wahlberechtigt zu sein, meldet sich bis spätestens Freitag (10.09.) bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. NRW-weit haben etwa 12,9 Millionen Menschen ihre Wahlbenachrichtigung bekommen.
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