
Böllerverbote in der Region
Bundesweit gilt in diesem Jahr ein Verkaufsverbot für Feuerwerk. In der Pandemie möchte die Bundesregierung damit verhindern, dass sich die Kliniken in der Silvesternacht auch noch um Verletzungen durch Böller kümmern. Wer noch Feuerwerk hat, bekommt jedoch auch die Möglichkeit, es zu zünden.
Veröffentlicht: Donnerstag, 31.12.2020 06:52
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist das Böllern auf dem eigenen Grundstück oder auf der Straße erlaubt. Ausnahmen gibt es für belebte Straßen und Plätze. Welche das sind, legen die Kommunen fest. In unserer Region gibt es unter anderem diese Verbote:
Rheine: In Teilen der Innenstadt, auf dem Elisabeth-Kirmesplatz, im Bereich Emstor/Osnabrücker Straße, auf dem Spielplatz Hasenhöhle in Mesum, an der Hünenborg und auf dem Thieberg. Am Waldhügel ist Böllern generell verboten, weil dort ein Naturschutzgebiet ist. Zu den Infos der Stadt Rheine.
Münster: Am Hafen, in weiten Teilen der Innnestadt, unter anderem auf der Stubengasse, dem Domplatz, dem Prinzipalmarkt, am Hauptbahnhof, dem Servatiiplatz, der Jüdefelder Straß und am Bült. Zu den Infos der Stadt Münster.
Osnabrück: In Teilen der Altstadt, im Bereich Schlossgarten/ Neumarkt sowie auf dem Westerberg. Zu den Infos der Stadt Osnabrück.
Glandorf: am Thie(platz)
Bramsche: auf dem Marktplatz
Hagen a.T.W.: am „Zentrum Kreisel“ (Dorfstraße/Osnabrücker Straße/Hüttenstraße/Alte Straße)