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BGH-Urteil zur Ladenmiete
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BGH-Urteil zur Ladenmiete

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Ladenmiete beschäftigt viele Geschäftsinhaber:innen auch in unserer Region: Während des Lockdowns hatten sie unfreiwillig geschlossen, die Kosten liefen weiter, ohne, dass sie Geld verdienten. Das Urteil aus Karlsruhe bedeutet viel Arbeit für alle Beteiligten, denn es gibt keinen automatischen Anspruch auf Mietminderung.

Veröffentlicht: Dienstag, 18.01.2022 14:43

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Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob jemand Miete erlassen bekommt oder nicht. Sowas pauschal zwischen Vermietenden und Geschäftsleuten aufzuteilen, lässt das Urteil nicht zu. Dafür gibt es von Fall zu Fall zu viele Unterschiede. Konkret bedeutet das, ich habe für mein Ladenlokal genau nachzuweisen, wie hoch die Umsatzeinbußen sind. Dann geht es um die Frage, ob und wie weit staatliche Corona-Hilfe das ausgleicht, oder ob eine Versicherung einspringt. Fest steht nur: Ist die Geschäftsgrundlage weg und ich habe das im Lockdown nicht selbst zu verantworten, habe ich Anspruch auf Mietminderung. Geht sowas vor Gericht, ist oft ein Vergleich das Wahrscheinlichste, wegen der ganzen Rechnerei. Und Vergleich bedeutet: Wir treffen uns in der Mitte. Jens von Lengerke von der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen hofft, dass das Vermietende und Geschäftsleute ins Gespräch bringt, statt gleich vor Gericht.

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Jens von Lengerke von der IHK: "Besser miteinander reden"
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Von Lengerke: "An den Standort denken hilft beiden"
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Auch Karin Eksen vom Handelsverband Westfalen-Münsterland findet es besser, miteinander zu reden als zu streiten. Für sie bestätigt das BGH-Urteil, dass es in Ordnung ist, auf die Vermieterinnen und Vermieter zuzugehen. Auch für Deike van’t Westeinde von Intersport Conny’s in Emsdetten ist das BGH-Urteil okay.

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Karin Eksen vom Handelsverband: "Beweislast beim Handel"
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Deike van't Westeinde: "BGH-Urteil ist schon OK"
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