
BGH weist Klimaklagen gegen BMW und Mercedes zurück
Die Deutsche Umwelthilfe ist mit ihrem Versuch, BMW oder Mercedes per Gericht zum schnelleren Abschied vom Verbrenner zu zwingen, in Karlsruhe gescheitert. Der Bundesgerichtshof hat am 23.03.2026 die Klimaklagen zurückgewiesen, mit denen die DUH erreichen wollte, dass die Hersteller ab 01.12.2030 keine neuen Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen. Für viele klingt die Frage erst einmal einfach: Wenn der Klimaschutz drängt, warum verpflichtet ein Gericht die Konzerne dann nicht direkt zu strengeren Schritten? Genau darum ging es in Karlsruhe. Der BGH sagt jedoch: Solche grundsätzlichen Vorgaben muss die Politik machen. Zivilgerichte setzen dafür nicht die Leitplanken.
Warum die DUH vor Gericht zog
Die Deutsche Umwelthilfe argumentierte, große Autohersteller verbrauchten mit ihren Emissionen zu viel vom verbleibenden CO2-Budget. Dadurch steige der Druck, später umso härtere Klimamaßnahmen durchzusetzen. Aus Sicht der Klägerinnen und Kläger könnte das Freiheitsrechte künftiger Generationen einschränken. Sie stützten sich dabei auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021. Schon in den Vorinstanzen in München und Stuttgart kam die DUH damit nicht durch. Jetzt hat auch der BGH diese Linie bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts können Privatpersonen solche Forderungen nicht direkt gegen einzelne Autobauer durchsetzen. Wenn strengere Klimaregeln kommen sollen, dann muss der Gesetzgeber sie beschließen.
Was das Urteil für Autobauer und Kunden bedeutet
Für BMW und Mercedes ist das Urteil ein klarer Erfolg. Für die Debatte über den richtigen Antrieb ist die Sache damit aber nicht erledigt. Denn auf den Straßen, in den Autohäusern und bei vielen Käuferinnen und Käufern läuft die Diskussion längst weiter: Wie schnell verschwindet der Verbrenner wirklich? Welche Technik setzt sich durch? Und was bedeutet das für den Alltag? Für Franz Bäumer vom Autohaus Bäumer in Ibbenbüren stellt sich die Frage, ob E-Autos sich durchsetzen, schon lange nicht mehr.
Im Handel rechnet deshalb kaum jemand mit einem plötzlichen Bruch durch das Urteil. Der Wandel läuft ohnehin. Elektroautos gewinnen an Bedeutung, gleichzeitig ringen Politik und Branche weiter um Tempo, Übergänge und Technologieoffenheit.
Für Kundinnen und Kunden ändert sich durch das Karlsruher Urteil vom 23.03.2026 zunächst also wenig. Die eigentliche Entscheidung fällt weiter in Berlin und Brüssel: Dort legen Politik und Gesetzgeber fest, wie die Klimaziele erreicht werden sollen und welche Regeln künftig für neue Autos gelten. Die DUH prüft nun, ob sie den Fall vor das Bundesverfassungsgericht bringt.

