
Die Stadt Osnabrück führt ab zum Oktober eine Beherbergungssteuer ein. Das soll helfen, wichtige städtische Aufgaben wie Tourismus, Kultur und Infrastruktur mit zu finanzieren. Osnabrück reiht sich damit in die Liste vieler Kommunen ein, die schon ähnliche Abgaben erheben.
Was bedeutet die Beherbergungssteuer?
Die Steuer beträgt 3,5 % des Übernachtungspreises und wird in allen Beherbergungsbetrieben im Stadtgebiet fällig. Sie ist von den Gästen zu zahlen, während die Betriebe verpflichtet sind, die Steuer einzuziehen und an die Stadt abzuführen. Die rechtliche Grundlage bildet eine Satzung, die der Stadtrat am 1. Juli beschlossen hat.
Digitale Abwicklung über das Serviceportal
Die Steuererhebung erfolgt digital über das Serviceportal der Stadt Osnabrück. Beherbergungsbetriebe können dort:
- Ihre Stammdaten hinterlegen: Serviceportal Osnabrück
- Steuererklärungen quartalsweise einreichen
- Formulare und Informationen abrufen
Wichtige Fristen:
- Stammdaten kann man schon jetzt hinterlegen.
- Die erste Steuererklärung für das 4. Quartal 2025 ist bis spätestens 15. Januar 2026 einzureichen.
Nach Einreichung der Steuererklärung wird ein Steuerbescheid erstellt, der die genaue Höhe der Steuer und die Zahlungsmodalitäten enthält.
Kritik an Maßnahme der Stadt
Der Schritt ist in Osnabrück umstritten: Befürwortende Argumente drehen sich um erhofften Mehreinahmen und das, was damit zu finanzieren ist. Kritikerinnen und Kritiker fürchten, dass die neue Steuer Übernachtungsgäste ins Umland treibt.