Bei Erkältung reicht Krankschreibung per Telefon

Sonderregelung

Berlin (dpa/tmn) - Wer an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leidet, kann sich ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann der Arzt Patienten den Informationen zufolge für maximal sieben Tage ausstellen, ohne dass Arbeitnehmer dafür in die Praxis kommen müssen.

Die Ausnahmeregel gilt etwa für Erkältungen oder grippale Infekte, aber nicht für Patienten mit schwerer Symptomatik. Genauso wenig fallen darunter Menschen, die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen.

Auf diese Maßnahme haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am Montag verständigt. Die neue Regel soll ab sofort für vorerst vier Wochen gelten.

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