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Bei Erkältung reicht Krankschreibung per Telefon

Volle Wartezimmer und Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus: Um Ärzte und Patienten zu entlasten, müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung bei Erkältung nicht mehr extra zum Arzt.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.03.2020 02:56

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Sonderregelung

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Berlin (dpa/tmn) - Wer an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leidet, kann sich ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann der Arzt Patienten den Informationen zufolge für maximal sieben Tage ausstellen, ohne dass Arbeitnehmer dafür in die Praxis kommen müssen.

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Die Ausnahmeregel gilt etwa für Erkältungen oder grippale Infekte, aber nicht für Patienten mit schwerer Symptomatik. Genauso wenig fallen darunter Menschen, die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen.

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Auf diese Maßnahme haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am Montag verständigt. Die neue Regel soll ab sofort für vorerst vier Wochen gelten.

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