
Azubis wählen U25-Sprecherinnen und Sprecher im Kreis Steinfurt
Im Kreis Steinfurt stimmen Azubis und junge Beschäftigte demnächst über ihre „U25-Sprecherinnen und Sprecher“ ab. Die Vorbereitungen für die Wahlen im Herbst laufen jetzt an. Es geht um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen – kurz: JAV. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 05.09.2024 05:13
„Es ist wichtig, die ‚Junior-Wahlen‘ im eigenen Betrieb jetzt auf die Beine zu stellen – egal, ob in der Firma mit Fließband oder in der Verwaltung“, sagt Helge Adolphs. Denn bei der JAV gehe es um eine „starke Stimme der Jugendlichen mit einem direkten Draht zur Chefetage“, so der Geschäftsführer der NGG Münsterland. „Die JAV kann im Betrieb ein wichtiges Wörtchen mitreden. Zum Beispiel dann, wenn es um die Kantinenpreise für Azubis geht. Aber auch um die Ausbildungsbedingungen: Für eine gute Ausbildungsqualität sind zum Beispiel ruhige Orte zum Lernen genauso wichtig wie die Anschaffung von Fachbüchern und Tablets durch den Betrieb“, so der NRW-Jugendsekretär der NGG, Leon Koop. Auch die Übernahme nach der Ausbildung sei ein wichtiges Thema.
JAV mit Einfluss auf Vergütungen
Außerdem nehme eine JAV über die Gewerkschaft auch Einfluss auf die Azubi-Vergütungen, wenn die NGG darüber am Tariftisch mit den Arbeitgebern verhandele. Vor allem sei der „Junior-Betriebsrat“ ein „wichtiges Scharnier zum Meister und zur Geschäftsführung“: „Wenn es mal klemmt, können die gewählten Jugendlichen der JAV echte Problemlöser sein. Sie helfen bei individuellen Schwierigkeiten genauso wie bei einem miesen Betriebsklima“, sagt Helge Adolphs von der NGG Münsterland.
Die JAV-Wahlen laufen vom 1. Oktober bis zum 30. November in Betrieben und Behörden im Kreis Steinfurt. Voraussetzung ist, dass es dort mindestens fünf Jugendliche oder Auszubildende und bereits einen Betriebsrat gibt. Seine Stimme gibt jeder Beschäftigte ab, der unter 18 Jahre alt ist. Ebenso grundsätzlich alle Azubis. Und auf die Kandidatenliste kann jeder Auszubildende sowie jeder Beschäftigte unter 25 Jahren.