
Im Prozess um den Missbrauchskomplex von Münster hat der Anwalt eines Angeklagten für eine mildere Strafe plädiert. Die Staatsanwaltschaft fordert für den 36-Jährigen 10 Jahre Gefängnis und anschließende Sicherungsverwahrung wegen Wiederholungsgefahr. Diese lehnt der Anwalt ab.
Am Dienstag (29.06.21) haben die fünf Angeklagten das Recht auf ein letztes Wort. Der Hauptangeklagte gilt als Drahtzieher des Pädophilen-Netzwerks von Münster. Der Anklage nach hat er den inzwischen elf Jahre alten Sohn seiner Lebensgefährtin selbst immer wieder vergewaltigt und anderen Männern zum Missbrauch angeboten. Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Gefängnis und anschließende Sicherungsverwahrung.
Die Urteile gegen die vier angeklagten Männer und die Mutter des Hauptangeklagten, die Bescheid wusste, fallen voraussichtlich Anfang Juli.