
Symbolbild
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Münster Staatsanwälte werfen dem 29-Jährigen vor, seinen Untermieter fast erstochen zu haben. Dem Anderen sei es zunächst gelungen, ihn zu überwältigen - allerdings habe er danach weiter auf ihn eingestochen. Der Anklage nach litt der Mann zur Tatzeit unter Verfolgungswahn und war schuldunfähig. Damit käme für ihn statt Gefängnis eine Sicherungsverwahrung in Frage.
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