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AfD vs Verfassungsschutz
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AfD vs Verfassungsschutz

Im Verfahren um die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall hebelt die AfD die Justiz weiter mit ihren eigenen Mitteln aus. Die Flut von Beweisanträgen geht weiter, wie an den ersten beiden Verhandlungstagen im März.

Veröffentlicht: Mittwoch, 10.04.2024 10:13

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Dem Oberverwaltungsgericht Münster liegen für morgen und Freitag (11./12.04.) 457 neue Anträge vor. Im Berufungsverfahren geht es um Urteile des Verwaltungsgerichts Köln im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz. Der hat die AfD und ihre Jugendorganisation als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und den AfD-„Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.

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Mit Flut von Anträgen ausgebremst

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Das OVG hat nach den Erfahrungen im März wohlweislich 13 neue Termine bis zu den Sommerferien angesetzt. Damals war das Gericht an zwei langen Verhandlungstagen wegen zahlreicher Befangenheits- und Beweisanträge nicht dazu gekommen, sein geplantes Programm abzuarbeiten.

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Prozessverschleppung?

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Schon damals warfen kritische Stimmen der AfD den Versuch der Prozess-Verschleppung vor. Unplausibel ist das nicht: Im September sind Landtagswahlen in den drei AfD-Hochburgen Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Eine Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall beziehungsweise gesichert rechtsextremistische Bestrebung erscheint da politisch nicht wünschenswert.

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