
AfD-Verfahren
Das Oberverwaltungsgericht hat in der Sache AfD gegen Verfassungsschutz bis zu den Sommerferien 13 weitere Termine angesetzt - vorsorglich, wie es heißt. Die AfD hatte das Verfahren an den ersten beiden Terminen (12. u. 13.03.) durch zahllose Anträge hinausgezögert und ein abschließendes Urteil am 13. März so verhindert.
Veröffentlicht: Dienstag, 26.03.2024 14:07
Mit der neuen Terminansetzung bis spätestens 03. Juli wird wohl nicht so bald geklärt sein, ob die Einstufung der Partei und ihrer Jugendorganisation als rechtsextremistischer Verdachtsfall und des Flügels als gesichert rechtsextremistische Bestrebung rechtens ist. Die AfD ist gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in Berufung gegangen, das in erster Instanz dem Verfassungsschutz Recht gegeben hatte. Köln war zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat.
Verzögerungstaktik aufgegangen
Die bisherige Taktik der AfD ist offenbar aufgegangen: Das Verfahren so lange wie möglich hinauszuzögern. Kritikerinnen und Kritiker wurden deutlich: Versuchte Prozessverschleppung. Das dürfte sich nicht ändern, vor allem mit Blick auf die im September anstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Schlechte Presse bis dahin: Aus Sicht der AfD unerwünscht.
Die Termine im Überblick
Donnerstag, den 11. April 2024
Freitag, den 12. April 2024
Montag, den 29. April 2024
Montag, den 6. Mai 2024
Dienstag, den 7. Mai 2024
Montag, den 13. Mai 2024
Montag, den 3. Juni 2024
Dienstag, den 4. Juni 2024
Dienstag, den 11. Juni 2024
Montag, den 24. Juni 2024
Dienstag, den 25. Juni 2024
Donnerstag, den 27. Juni 2024
Mittwoch, den 3. Juli 2024.