Anzeige
Abschluss ohne Testpflicht
© pxhere.com
Teilen:

Abschluss ohne Testpflicht

Verwaltungsgericht Münster: Keine Testpflicht bei Abschlussprüfungen

Veröffentlicht: Dienstag, 27.04.2021 10:17

Anzeige

Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen brauchen keinen negativen Corona-Test für ihre schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster klargestellt. Für die Landwirtschaftskammer gab es die Anordnung, sicher zu stellen, dass ein junger Gärtner bei seiner Abschlussprüfung in Bonn keine Probleme wegen des fehlenden Corona-Tests bekommt.

Anzeige

Anspruch auf Abschlussprüfung grundrechtlich geregelt

Anzeige

Die Abschlussprüfung zu machen, sei ein Grundrecht und außerdem durch die Corona-Verordnung des Landes eindeutig geregelt. Prüflinge ohne Test machen die Prüfung räumlich getrennt von den Anderen.

Die Landwirtschaftskammer hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Anzeige
Anzeige
Anzeige