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Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen brauchen keinen negativen Corona-Test für ihre schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster klargestellt. Für die Landwirtschaftskammer gab es die Anordnung, sicher zu stellen, dass ein junger Gärtner bei seiner Abschlussprüfung in Bonn keine Probleme wegen des fehlenden Corona-Tests bekommt.
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Anspruch auf Abschlussprüfung grundrechtlich geregelt
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Die Abschlussprüfung zu machen, sei ein Grundrecht und außerdem durch die Corona-Verordnung des Landes eindeutig geregelt. Prüflinge ohne Test machen die Prüfung räumlich getrennt von den Anderen.
Die Landwirtschaftskammer hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
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