Das Landesmediengesetz sieht vor, dass die Lokalradios in NRW täglich eine Stunde ihrer Sendezeit für „Bürgerfunk" zur Verfügung stellen müssen - eine Art "Offener Kanal" für Bürgergruppen, die ihre Sendungen in externen Studios produzieren können. RADIO RST platziert den Bürgerfunk gemäß der rechtlichen Vorgaben täglich zwischen 21 und 22 Uhr, hat aber keinerlei Einfluss auf die Sendungen und deren Gestaltung.
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